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Die Schülervertretung hat bestimmte Rechte und Pflichten, die in der Thüringer Schulordnung festgeschrieben sind. (Und ab und zu geändert werden.) Dieser Seite liegt die Thüringer Schulordnung §9 (1) zugrunde.
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Rechte und Pflichten
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Informationsrecht Die Schülervertretung muss in allen sie betreffenden Angelegenheiten durch die Schule informiert werden. |
Die Mitglieder der Schülervertretung unterliegen keinen besonderen Pflichten. Sie müssen "nur",wie jeder Schüler in Thüringen: |
Anhörungs- und Vorschlagsrecht Wünsche und Anregungen der Schüler an die Lehrer, den Schulleiter und die Schulelternvertretung zu übermitteln ist ein weiteres Recht der SV. |
Mindestens 9 Jahre zur Schule gehen. |
Vermittlungsrecht Auf Antrag eines betroffenen Schülers hat die Schülervertretung das Recht ihre Hilfe und Vermittlung einzusetzen. |
Am Unterricht teilnehmen, sich daran beteiligen und Leistungsnachweise erbringen. |
Beschwerderecht Die SV darf außerdem Beschwerden allgemeiner Art bei Lehrern, beim Schulleiter und in der Schulkonferenz vorbringen. |
Außerdem den Schulbetrieb und "die Ordnung" NICHT stören. |
| Bei der Aufstellung und Durchführung der Hausordnung, der Organisation und Betreuung von besonderen Veranstaltungen und in der Schulkonferenz hat die Schülervertretung das Recht, mit zu beraten. |
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| Vorschläge zur Gestaltung von Kursen und Schulveranstaltungen darf sie ebenfalls unterbreiten. |
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