Basiskurs Französisch / Russisch – Jahrgangsstufe 5 und 6
Eine Elterninformation
Sehr geehrte Erziehungs- und Sorgeberechtigte der Jahrgangsstufe 5 und 6,
im Verlauf der Doppeljahrgangsstufe 5/6
erhalten alle Schüler in Thüringen verbindlich eine Fremdsprachenausbildung in einer
2. Fremdsprache mit dem Endniveau A1 des Europäischen Referenzrahmens. Schwerpunkt
des Basiskurses stellt die mündliche Sprachausübung dar.
A1 – Der Schüler kann vertraute, alltägliche Ausdrücke und ganz einfache
Sätze verstehen und verwenden. Er verständigt sich auf einfache Art
Um Ihren Kind die Entscheidung für eine der
beiden Sprachen ein wenig zu erleichtern, werden zunächst im 2. Halbjahr der 5. Klasse je zwei Stunden Russisch und zwei Stunden
Französisch zum ersten Kennenlernen von unseren Sprachenlehrer_innen angeboten.
Beraten Sie anschließend mit Ihrem Kind,
welche der beiden Fremdsprachen es ab Klasse 6 lernen sollte.
An der IGS ist dieser
Fremdsprachenunterricht als Basiskurs
in der 6. Jahrgangsstufe (2
Wochenstunden) organisiert. Ihre Kinder erhielten im Rahmen des
Sprachenunterrichtes die Möglichkeit, die beiden Fremdsprachen Russisch bzw. Französisch kennenzulernen.
In der 6.
Klassenstufe erfolgt keine Benotung. Der Schüler erhält eine verbale
Einschätzung der erworbenen Lernkompetenzen im Zeugnis.
Zu einem von uns festgelegten Zeitpunkt
im jeweiligen 2. Schulhalbjahr werden wir Sie bitten, uns mitzuteilen, in welcher Sprache bzw. in welchem weiteren Wahlpflichtfach Ihr Kind ab Klasse 7 lernen wird.
Zu beachten ist bei der Fremdsprachenwahl, dass bei Fortführung
der Sprachausbildung ab der Klassenstufe
7 die Sprache nicht gewechselt werden kann. Die Ausbildung im
Wahlpflichtfach* ab Klassenstufe 7 baut auf den Grundlagen des Basiskurses auf.
In den anschließenden Bildungsgängen bis zur Klassenstufe 9/10 - 13
werden die Fremdsprachen bis zum Niveau A2 – B2 des Europäischen
Referenzrahmens angestrebt
Eine Elternberatung im Übergang zur
Klassenstufe 7 soll die erfolgreiche Fortführung der 2. Fremdsprache bis zum
Schulabschluss unter dem Aspekt einer guten Allgemeinbildung und somit guter
Berufsausbildungs- und späterer Vermittlungschancen sowie des Übergangs zur
gymnasialen Oberstufe gewährleisten. Somit können Eltern und Kinder in der
Beratung mit den Lehrkräften gemeinsam einschätzen, ob ihr Kind geeignet ist,
die zweite Fremdsprache als besondere Begabtenförderung im Rahmen des
Wahlpflichtfachangebotes fortzusetzen.
Die Schule steht Ihnen gern zu weiteren Fragen bezüglich der
Sprachenausbildung zur Verfügung.
Die Schüler stehen vor der Fragestellung: Welches Wahlpflichtfach besuche ich ab Klasse
7?
Französisch und Russisch sind dem Schüler aus der Grundschule und dem Basiskurs in Klasse 6
bekannt. Wenn der Schüler in Deutsch und Englisch gute und sehr gute Noten
vorweist, sollte eine 2. Fremdsprache fortgesetzt werden. Die Fachlehrer haben
dazu die Beratungsgespräche geführt. Die Zielstellung besteht im Sprachenlernen
und dem Kennen lernen anderer Kulturen. Europa als Arbeits- und Lebensraum wird
erschlossen.
Das Fach Natur-Umwelt-Technik (NUT) bezieht sich vorrangig auf die praktische
Ausbildung der Schüler. Es stellt eine Weiterführung des Faches
Wirtschaft-Recht-Technik dar. Das Ziel besteht in der Planung und Herstellung
von Produkten und der Entwicklung eines Technikverständnisses.
Das
Fach Hauswirtschaft (HW) ist
ebenfalls auf die praktische Ausbildung der Schüler ausgerichtet.
Organisationsform
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Klassenstufe 7
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Klassenstufe 8
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Klassenstufe 9
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Klassenstufe 10
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3 Wochenstunden
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3 Wochenstunden
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3 Wochenstunden
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2 Wochenstunden
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* Wahlpflichtfach: Die Wahl zwischen Französisch oder Russisch oder NUT oder Hauswirtschaft. Die Pflicht, eines dieser Angebote zu belegen.
Ihr Kind wählt also eines der Fächer aus. Mit der Wahl des Faches wird die
Entscheidung für die Klassen 7 bis 9/10 getroffen. Das Wahlpflichtfach hat den
Status eines Hauptfaches (wie Mathematik, Deutsch, 1.Fremdsprache). Ein Wechsel
des Wahlpflichtfaches ist nur auf Antrag am Ende eines Schuljahres unter Angabe
eines Grundes möglich. Der Schulleiter entscheidet darüber.
Es ist deshalb
wichtig, dass in der Familie über diese wichtige schulische Entscheidung
gesprochen wird.
Hinweis:
Die Schule kann ein Wahlpflichtfach
nur dann einrichten, wenn eine entsprechende Gruppengröße erreicht wird. Wir
bitten deshalb um die Angabe eines Haupt- und Ersatzwunsches.
U. Köhler
Stellvertretender
Schulleiter
Das Team der
Fremdsprachhenlehrer_innen an der IGS
Informationen zur Fremdsprachenregelung |
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